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Baukindergeld kann ab dem 18.09. bei der KfW beantragt werden

von news-redaktion | vom 14. September 2018 | Kein Kommentar
Verbraucherschutz

Die KfW Bankengruppe hat bekanntgegeben, dass Familien und Alleinerziehende ab dem 18.09.2018 auf der Webseite der KfW Anträge zum Baukindergeld stellen können.

Gefördert werden Familien und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, die im selben Haushalt wie die Eltern leben und für die ein Kindergeldanspruch besteht. Zur Antragsstellung muss ein notariell geschlossenen Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung mit Ausstellungsdatum ab dem 01.01.2018 vorgelegt werden können.

Die Einkommensgrenze für das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen liegt bei 75.000 Euro plus 15.000 Euro je Kind. Für die Ermittlung der Kinderanzahl ist der Tag der Antragsstellung entscheidend: Nach Antragsstellung geborene Kinder werden nicht berücksichtigt, Kinder die am Tag nach Antragsstellung ihren 18. Geburtstag feiern, werden voll einbezogen.

Pro Kind erhält die Familie einen Zuschuss von 1.200 Euro im Jahr über 10 Jahre, also 12.000 Euro insgesamt je Kind. Das Baukindergeld kann erst nach Einzug in die neue Wohnung oder das neue Haus beantragt werden und wird einmal jährlich ausgezahlt. Die KfW wird das Baukindergeld so lange zusagen, bis die festgelegten Mittel aufgebraucht sind.

Mehr Informationen und den Antrag finden Sie auf der Seite der KfW-Bankengruppe.

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